Die Browserkompatibilitätsklausel

Wenn man in der glücklichen Situation ist, ein Angebot zu schreiben, ist dessen Basis in der Regel auch eine möglichst genaue Beschreibung über den Umfang des Auftrags, im Allgemeinen Pflichtenheft genannt.

Die Ausformulierung ist dabei entscheidend um im Fall von Meinungsverschiedenheiten klar bestimmen zu können, welche Partei Recht hat. Speziell bei Software kann aber die Beschreibung von Funktionen oft nicht exakt erfolgen — läuft die Software in einem vorher nicht genau bekannten Umfeld trifft man unweigerlich auf dieses Problem.

Die Regel ist das bei Anwendungen, die im Webbrowser dargestellt werden. Die Vielzahl existierender Browser und Platformen macht es praktisch unmöglich, die exakte Darstellung in verschiedenen Browsern zu garantieren. Dieser Umstand ist allgemein akzeptiert und inzwischen existiert das Bewußtsein dafür auch auf Kundenseite.

Wie aber formuliert man solche “Ungenauigkeiten” möglichst genau?

Den folgenden Absatz verwende ich in Pflichtenheften.

Browser-Unterstützung

Unterstützt werden:

  • Internet-Explorer 7-9
  • Firefox 3.6-6
  • Safari 5

Browser-Unterstützung, der aufgelisteten Browser und Versionen, bedeutet, dass die volle Funktionalität der Anwendung in diesen Browsern gewährleistet ist. Eine pixelgenaue, identische Darstellung in allen Browsern und unter allen Plattformen kann nicht gewährleistet werden, jedoch wird eine, im Sinne der Gestaltung und aus Sicht des Benutzers, fehlerfreie Darstellung angestrebt.

Eine Plattform ist ein Computer, Smartphone, Spielekonsole etc.

Die Wahl der Browser und Versionen ist dabei natürlich an das jeweilige Projekt angepasst. Als Faustregel sollte man die Browserversionen unterstützen, die in den Webserverstatistiken der Website (falls vorhanden) von mehr als 3% der Besucher verwendet werden — eine Ausnahme ist hier der IE6, eine Unterstützung für diesen Browser sollte in der Aufwandsschätzung für die Umsetzung in HTML und JS mit einem Aufschlag von 30% berücksichtigt werden.

Wichtig ist noch, dass man auf keinen Fall eine Aufwärtskompatibilität garantieren darf, z.B. mit Formulierungen wie “IE 9+”, dies führt zu unkalkulierbaren Aufwänden, und der Kunde hat den Eindruck, dass seine Website auch noch in 10 Jahren einwandfrei funktionieren wird.